Kosmetovigilanz und Meldepflichten: Kurs Kosmetische Chemie | Zoonk
52. Kosmetovigilanz und Meldepflichten
Unerwünschte und ernste unerwünschte Wirkungen müssen erfasst, bewertet und gegebenenfalls gemeldet werden. Fallaufnahme, Kausalitätsbewertung, Kommunikation mit Behörden und korrektive Maßnahmen werden als eigener Ablauf trainiert.