Maßregeln der Besserung und Sicherung: Kurs Forensische Psychiatrie | Zoonk
30. Maßregeln der Besserung und Sicherung
Ordnet Unterbringung nach §§ 63 und 64 StGB, einstweilige Unterbringung, Sicherungsverwahrung sowie Verhältnismäßigkeit und gerichtliche Überprüfung ein. Fälle zeigen, wie Anlassdelikt, Störung, Gefährlichkeit und Behandlungsaussicht zusammenwirken.