55. Qualitätssicherung und Chemikalienrecht
Gute chemische Arbeit muss nachvollziehbar, reproduzierbar und rechtlich sauber dokumentiert sein. Standardarbeitsanweisungen, Rückverfolgbarkeit, Validierung, GLP-Grundsätze sowie REACH- und Gefahrstoffpflichten werden auf typische Laborfälle angewandt.